Das Finanzamt hat Schenkungen und Nachlässe an gemeinnützige Einrichtungen attraktiv gemacht und vereinfacht. Das Airborne Museum ist eine solche Einrichtung.
Als Schenker/Erblasser haben Sie Vorteile bei einer solchen Transaktion. Und das Airborne Museum braucht keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuer zu zahlen: Der Betrag kommt also vollständig dem Museum zugute.
Wenn Sie einmalig einen Betrag schenken möchten, können Sie die Summe von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen, wenn Ihre Schenkung mindestens 1 % und höchstens 10 % des Gesamteinkommens beträgt. Ihr Steuervorteil kann bis zu 50 % betragen.
Möchten Sie steuerlich günstig periodisch schenken? Dann können Sie dies beim Notar für die Dauer von mindestens fünf Jahren festlegen. Es gibt keinen Mindestbetrag, und die gesamte Summe ist für Sie absetzbar. Das Airborne Museum übernimmt die Notarkosten.
Wenden Sie sich dann bitte an Paul Tirion vom Airborne Museum: +31 (0)6 / 22 43 46 77. Oder senden Sie bitte eine E-Mail an: ph.tirion@wxs.nl. Sie können auch den Informationsdienst des Finanzamtes anrufen: +31 (0)900 / 05 43.